Übernameklausel in Inseraten

Die Übernahme von Möbeln und Einbauten soll freiwillig und Verhandlungssache sein!


Ergänzung 21.1.19

Es hat immer mehr Leute, die probieren einen Möbelverkauf an die Nachmietersuche zu koppeln – ich finde das extrem stossend und eine Frechheit!
Der Wohnungsmarkt ist echt schon eng genung, da braucht es nicht noch künstliche Verteuerung der Mietobjekte und lehne darum mittlerweile viele Angebote ab, in denen es solche passagen hat.

Möbel können auf ricardo.ch oder tutti.ch verkauft werden und wer sie einfach loswerden will, soll sich doch bitte an ein Brocki vor Ort wenden, sofern die Möbel noch gut sind. Andernfalls ist die Kehrichtverbrennung Hagenholz immer eine gute Anlaufstelle.


Immer mal wieder hat es in Inseratetexten Übernahmeklauseln wie “der Tisch muss für Fr. 100 übernommen werden” oder ähnliches. Regelmässig bekomme ich dann Emails von Leuten, die verlangen, dass ich solche Passagen aus den Texten streiche. Wie ich jedoch auch in meinen AGBs schreibe, bin ich nicht verantwortlich für die Inhalte der Angebote und möchte nicht in die Texte eingreifen. Ferner war ich selber – wie auch mein Nachmieter – sehr glücklich, als ich bei meinem letzten Wohnungswechsel den einen Schrank da lassen konnte. Ich denke, es ist Verhandlungssache, ob man gewisse Möbel übernimmt und zu welchem Preis und manchmal steht im Text “man muss” aber die Person meint “man kann”. Darum: nicht abschrecken lassen und mit der Person reden. Und sie vielleicht darauf hinweisen, dass man auf Ricardo oder ähnlichen Plattformen auch gut Möbel verkaufen kann.

Hier eine kleine Sammlung von Inputs und Infos zum Thema
Ich bin weder Juristin noch Anwältin noch sonst wie rechtlich bewandert, alle Aussagen sind ohne Gewähr. Im zweifelsfalle beim Mieterverband nachfragen!

Aussage eines Juristen
“Rechtlich gesehen ist ein solches Koppelungsgeschäft nichtig, d. h. ungültig – es entfaltet also keinerlei Rechtswirkung und ist nicht zu beachten.”

Die Abmachung, die sie zur Übernahme der alten Waschmaschine zwingt, ist ungültig: Sie müssen die Maschine nicht kaufen. Der mietvertrag gilt trotzdem.

Im Artikel 254 OR steht klar, dass ein Koppelungsgeschäft beim Abschluss eines Mietvertrages ungültig ist.

Anmerkung eines weiteren Users
“Der Artikel Kopplungsgeschäfte bezieht sich auf einen Vertrag zwischen zwei Parteien. Macht ein Mietinteressent eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vormieter über den Möbelkauf um den Mietvertrag zu erhalten, ist diese gültig!”

Da jedoch der Vermieter beim Wohnungsmietvertrag nicht verpflichtet ist, den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, hat der Vormieter keine grosse Verhandlungsmacht.

Grauzone
Es scheint, dass es nicht ganz klar geregelt ist, was jetzt gilt und wie das gehandhabt wird. Vermutlich würde man bei einer Schlichtungsstelle oder vor Gericht landen, dort scheint der Spielraum gross.

Was es zu bedenken gibt
Wenn man Einbauten übernimmt – auch kostenlos – kann es sein, dass beim Auszug alles wieder in den Urzustand zurückgesetzt werden muss, das kann kostspielig werden! Etwa ein falsch verlegter Teppich, der das Parkett zerstört hat, eingezogene Wände, Jalousien, die in Fensterrahmen verschraubt wurden und so weiter.

Meine persönliche Haltung
Wenn man verhandeln kann, finde ich Übernahme-Angebote okay. Was für mich absolut nicht geht, ist ein vielfaches der Monatsmiete zu verlangen, egal wie toll die Möbel und Einbauten sind.

Was tun, wenn einen die Wohnung aber doch interessiert?
Bei vielen Wohnungen sind die Koordinaten der Verwaltung im Hauseingang zu finden, da kann man sich auch direkt um die Wohnung bewerben, allenfalls sogar mit dem Hinweis, dass der Vormieter Forderungen stellt, denen man nicht nachkommen möchte. Oder beim EWZ nachfragen, anscheinden kann man dort die Adresse der Hausbesitzer in Erfahrung bringen, hab das selber jedoch nie ausprobiert.

Super interessanter Bericht zum Thema auf dem HEV Youtube Channel!

Artikel im Tagblatt Zürich vom 12.8.15

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