Online Austausch: Worauf du bei der Wohnungsübergabe achten musst

Ziehst du bald um? Steht eine Wohnungsübergabe an? Im Online-Austausch mit Anna Shao (Tsüri.ch), Walter Angst (Mieterinnen- und Mieterverband) und Nadia Loosli (immomailing) erfährst du, worauf du für eine reibungslose Übergabe achten musst.


Merkblätter und Protokolle des Mieterinnen- und Mieterverbands


Mieterkautions-Konto

Ist das Depot tatsächlich auf einem Mieterkautions-Konto im Namen des Vermieters? Wenn ja:

  • Schlussrechnung Abwarten, mit dem Depot können noch offene Beträge wie Nebenkosten oder Reparaturen beglichen werden.
  • Danach sollte das Konto freigegeben werden.
  • Im Worst Case wenn der Vermieter das Konto nicht freigibt muss man 1 Jahr warten, dann gibt die Bank dein Konto frei auch ohne Einwilligung des ehemaligen Vermieters.

Wenn das Depot nicht auf ein Mieterkautionskonto einbezahlt wurde – wovon eigentlich abzuraten ist:

  • Die letzte Miete oder Mieten nicht mehr überweisen, da diese ja bereits bezahlt wurden, allenfalls dem Vermieter vorab schriftlich mitteilen, dass du das so handhaben wirst.
  • Der Vermieter hat kein Anrecht das Geld zu behalten oder es zur Tilgung anderer Beträge zu nutzen.
  • Falls du deine Miete bis zum Schluss bezahlt hast, auf gar keinen Fall bei einer Schlussabrechnung noch Geld überweisen, sondern eine Verrechnung gelten machen und diese unbedingt schriftlich mitteilen.
  • Bei Problemen möglichst schnell die Schlichtungsbehörden einschalten.

Bei Untermieten, falls man eine Mieterkaution verlangt:

  • Auch in diesem Fall soll das Depot auf ein Mieterkautions-Konto im Namen des Vermieters überwiesen werden.

Reinigung

  • Kleiner Unterhalt sind Reinigungen, die man mit handelsüblichen Putzmitteln machen kann.
  • Sachen, die man nicht Reinigen kann, z.B. verschimmelte Silikonfugen vor Auszug dem Vermieter melden am besten mit Bildern.
  • Nach der Übergabe der Wohnung kann der Vermieter in der Regel keine nachträgliche Reinigung vom Vormieter verlangen – ausser es gibt versteckte Mängel, die ganz klar vom Vormieter verursacht wurden. Dies müsste mit eingeschriebendem Brief mitgeteilt werden.

Reinigungsfirmen

  • Offerte verlangen
  • Im Freundeskreis nach Empfehlungen fragen
  • Mit Abnahmegarantie

Haus/Wohnug wird nach dem Auszug saniert, renoviert, abgerissen

  • Die Wohnung muss geleert werden, ausser der Vermieter sagt, dass er sowieso eine Mulde zur Verfügung stellt, wo man Möbel entsorgen könnte.
  • Die Wohnung muss besenrein sein, so dass Bauarbeiter arbeiten können, Fenster müssen nicht mehrgereinigt werden und Dunstabzug nicht mehr repariert werden.

Reparaturen

Man darf in einer Wohnung leben und da gibt es auch Abnützungen, d.h. die Wohnung muss nicht wie neu abgegeben werden. Die Wohnung muss aber bewohnbar sein. Allfällige Mängel nach Möglichkeit vor dem Auszug schriftlich und mit Bildern melden.

  • Einfache Reparaturen, wie z.B. Dübellöcher stopfen, Ablauf reinigen müssen gemacht werden.
  • Ästhetische Mängel bei vollfunktionstüchtigen Gegenständen müssen nicht ersetzt werden, z.B. Haarriss in einem Badezimmerplättli, der Mangel wird aber mit einem kleinen Betrag abgegolten werden.
  • Wenn etwas nicht mehr brauchbar ist, muss es ersetzt werden, hier muss allenfalls der Restwert übernommen werden.
  • Reparaturen die Fachwissen oder spezielle handwerkliche Kenntnisse voraussetzen müssen definitiv nicht gemacht werden.
  • Wände müssen nicht gestrichen werden, ausser du hast eine Wand bunt gestrichen, die muss in die ursprüngliche Farbe zurückversetzt werden, resp. die Kosten müssen übernommen werden. Häufig lohnt es sich dies über den Vermieter machen zu lassen, da man dann nur das Streichen einer Wand übernehmen muss, wenn die ganze Wohnung sowieso gestrichen wird.
  • Alles, was den kleinen Unterhalt übersteigt muss nicht gemacht und auch nicht bezahlt werden, z.B. Vermieter verlangt, dass alle Geräte von einem Fachmann geprüft werden, Silikonfugen die ersetzt werden müssen

Wohnungsübergabe Termin

  • Im Kanton Zürich gilt der 1. Tag nach Ablauf der Miete um 12 Uhr als Übergabetermin, in anderen Kantonen kann es auch der letzte Tag des Mietmonats sein.
  • Es lohnt sich auf jeden Fall immer die Termine frühzeitig mit dem Vermieter abzusprechen. Es gibt Verwaltungen die z.B. zwischen Weihnacht und Neujahr gar keine Wohnungsübergaben machen.

Verkauf von Einbauten und Möbel an den Nachmieter

  • In der Regel gilt, dass man Einbauten zurücksetzen muss, ausser der Vermieter hat die Einbauten ausdrücklich bewilligt oder der neue Mieter übernimmt die Einbauten.
  • Bezahlt werden muss eigentlich nichts, es gibt keinen Zwang bei einer Wohnungsübergabe Gegenstände vom Vormieter abzukaufen!
  • Wenn Einbauten übernommen werden, können die auch vom Vermieter übernommen werden und gehören somit einfach zu Wohnung.
  • Wenn man Einbauten übernimmt, lohnt es sich allenfalls Garantien oder Protokolle des Einbaus geben zu lassen. z.B. nicht, dass man plötzlich für einen Wasserschaden eines fehlerhaft installierten Gerätes haften muss.

Abgabeprotokoll

  • Mängel müssen sehr genau beschrieben werden, „fleckige Wand“ ist nicht präzise genug
  • Das Protokoll nur unterschreiben, wenn man damit einverstanden ist!
  • Man kann nicht gezwungen werden ein Protokoll zu unterzeichnen
  • Falls es Klauseln hat, die man nicht unterzeichnen will, darf man die auch streichen.
  • Idealerweise mit den Menschen reden und etwas verhandeln, man will schlussendlich auch einen Umzug abschliessen können.
  • Man kann sich bei der Übergabe auch begleiten oder vertreten lassen. Dier Mieterinnen und Mieterband hat ein solches Angebot, dass jedoch bezahlt werden muss.

Schlüssel

  • Es müssen alle Schlüssel zurückgegeben werden
  • Falls Schlüssel nicht mehr vorhanden sind, sollte man das erklären, z.B. Tasche geklaut allenfalls mit Polizei-Protokoll
  • Im Zweifelsfalle muss ein Schloss eingesetzt werden, die Kosten müssten übernommen werden.

Haftpflichtversicherung

  • Versicherung übernimmt einen Teil der Mängel
  • Der Mieterinnen und Mieterverband hat eine günstige Haftpflichtversicherung für Mietsachen im Angebot! Die kann auch während der Miete abgeschlossen werden.
  • Bei Streitigkeiten würde eine Rechtsschutzversicherung helfen.

Schlichtungsbehörde

  • Wenn ein Problem sich gar nicht lösen lässt, kann die Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden, diese Abläufe sind sehr langsam, es kann 6 Monate dauern, bis man einen Termin kriegt.
  • Die Probleme müssen beweisbar sein.

immomailing